Baustelle: Baulärm in der Regel bis 22 Uhr an Werktagen erlaubt

Baulärm muss oft hingenommen werden
Baulärm muss oft hingenommen werden

Baulärm muss oft hingenommen werdenBaustellen sind häufig ein Graus, denn die Arbeiten gehen in den seltensten Fällen spurlos an den Anwohnern vorüber. Versperrte Zufahrten, verstopfte Straßen durch große Fahrzeuge und Baumaterial, zudem Staubwolken, die sich in allen Ritzen festsetzen, und Baulärm sind die häufigsten Belästigungsfaktoren. Diese müssen die Anwohner meist hinnehmen.

Die rechtlichen Hintergründe erläutert der TÜV Rheinland. Ihr Bautechnik-Experte Ulrich Zerfaß führt aus: “Beispielsweise ist lautes Arbeiten auf Baustellen bis 22 Uhr erlaubt. Auch am Samstag, denn das ist nach dem Gesetz ein Werktag, an dem natürlich auch gearbeitet werden darf.”

Wer sonntags oder nach 22 Uhr von lauten Bohr- und Stemmgeräuschen beschallt wird, der kann das Ordnungsamt um Abhilfe bitten. Ebenso wenn die Zufahrt zum eigenen Haus versperrt ist. “Es gilt die Regel: Ich darf meine Mitmenschen nicht belästigen, behindern oder gefährden. Allerdings gibt es viele private Bauherren und auch Handwerker, die einfach nicht genau wissen, was gesetzlich vorgeschrieben ist und was nicht”, sagt Zerfaß. Bevor man aber das Ordnungsamt ruft, ist es ratsam, ein offenes Wort mit dem Bauherrn zu sprechen und gemeinsam zu versuchen, sinnvolle Lösungen zu finden.

Wenn die Bauarbeiten das eigene Grundstück, Gebäude, Wohnung oder Inventar aufgrund starker Erschütterungen beschädigen, besteht ein Schadensersatzanspruch. Beispielsweise bei Rissen im Mauerwerk oder verzogenen Türen, die sich nicht mehr schließen lassen. Existiert allerdings kein Gutachten über die beschädigte Sache aus der Zeit, bevor die Arbeiten auf der Baustelle begonnen haben, ist es nicht einfach, den Schaden vor Gericht zu beweisen. Auf Aussagen berufen hilft in den Augen von Justitia nichts – die volle Beweislast liegt hier beim Geschädigten. Häufig sind solche Prozesse deshalb langwierig, nervenaufreibend und kostenintensiv.

Aus diesem Grund empfiehlt TÜV Rheinland, im Vorfeld einer Baumaßnahme eine Beweissicherung durchzuführen – und das von einem unabhängigen Gutachter. Im Rahmen des Gutachtens wird der Ist-Zustand genau dokumentiert, indem die Prüfer nach einem gezielten Durchlaufschema alle Räume, Wände, Fenster usw. beurteilen. Häufig teilen sich potenzieller Verursacher und potenziell Geschädigte die Kosten. “Wird ein Vorabgutachten erstellt, kommt es in der Regel nicht zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung, sondern einer gütlichen Einigung”, spricht Ulrich Zerfaß aus Erfahrung.

QUELLE: na presseportal/ots