Mängel und Fristen: Bauabnahme wird häufig unterschätzt

Mängel und Fristen: Bauabnahme wird häufig unterschätzt

Wer ein Haus baut, kann es in der Regel nicht abwarten, endlich einzuziehen. Verständlich, denn nach Monaten harter und nervenaufreibender Arbeit möchte man schnellstmöglich das Eigenheim genießen. Doch zuvor steht die Bauabnahme an: “Bei der Bauabnahme können viele Fehler gemacht werden. Ihre Bedeutung wird häufig unterschätzt”, so Carsten Rohlfs, Bausachverständiger von TÜV Rheinland. Allgemein erfüllt die Bauabnahme den Zweck, die ausgeführten Leistungen des Bauträgers zu begutachten und im Abnahmeprotokoll festzuhalten, ob nachgebessert werden muss. Ein wichtiger Schritt, denn mit dem Einzug ins neue Heim akzeptiert der Eigentümer stillschweigend die Leistung des Bauträgers.

Prinzipiell können Mängel zwar auch später noch behoben werden. Aber: Der Bauherr muss beweisen können, dass Mängel eindeutig auf den Bauträger zurückzuführen sind. Dieser Beweis ist im Nachhinein für den Laien schwer zu erbringen.

Mängel also am besten spätestens während der Bauabnahme benennen, denn mit seiner Unterschrift auf dem Protokoll bestätigt der Bauträger, dass er seiner Pflicht zur Ausbesserung nachkommt. Carsten Rohlfs von TÜV Rheinland empfiehlt: “Für die Abnahme genügend Zeit einplanen, Mängel so detailliert wie möglich beschreiben und Fristen für deren Beseitigung setzen.” Ein weiterer Tipp: Fotos von den Mängeln machen und dem Protokoll beifügen. Kommt es zu einem Rechtsstreit, dienen Fotos als stichhaltiger Beweis vor Gericht.

“Die letzte Zahlung sollte man erst vornehmen, wenn tatsächlich alle Mängel beseitigt sind”, ergänzt Carsten Rohlfs und rät dazu, die Zahlung über ein so genanntes Notaranderkonto abzuwickeln, ein treuhänderisch im Namen eines Notars oder Rechtsanwalts geführtes Konto. Unterstützung bei der richtigen Bauabnahme bieten Experten wie die Sachverständigen von TÜV Rheinland. Sie prüfen und beurteilen fertige Häuser mit Hilfe von Messgeräten z. B. zur Überprüfung der Winddichte des Gebäudes (Blower-Door-Test) oder etwa mit der Thermokamera zur Lokalisierung von Fehlstellen in der Wärmedämmung. Die Strömungsgeschwindigkeit von durch Steckdosen pfeifendem Wind kann mit einem Anemometer nachgewiesen werden. Damit nichts vergessen wird, werden umfassende Checklisten zur Begutachtung von Fenstern, Türen und Fassaden sowie für die Überprüfung der Raummaße bis hin zur Überprüfung von Tapeten und Fußleisten genutzt.

“Doch auch die beste Bauabnahme kann nicht alle Fehler ausgleichen. Deshalb sollte man in allen Bauphasen sorgfältig arbeiten”, appelliert TÜV Rheinland-Experte Carsten Rohlfs an Bauherren und -träger. Es empfiehlt eine baubegleitende Qualitätsüberwachung durch einen Sachverständigen.

QUELLE: na presseportal/ots