Orkanböen und starke Regenniederschläge: Welche Versicherung kommt für Unwetterschäden auf?

Orkanböen und starke Regenniederschläge: Welche Versicherung kommt für Unwetterschäden auf?

Heftige Gewitter mit Sturm, Hagel und Starkregen können große Schäden an Gebäuden, Inventar und Fahrzeugen verursachen. Doch welche Versicherung kommt für die Schäden auf?

Mehr als 70 Prozent aller Schäden durch Sturm und Gewitter betreffen die Wohngebäudeversicherung. Die Schadenpalette reicht von abgedeckten Dächern, beschädigten Schornsteinen, Satellitenanlagen oder Markisen. „Die Wohngebäudeversicherung kommt für Sturmschäden am Eigenheim auf. Als Sturm gelten Windgeschwindigkeiten von mindestens Windstärke acht, das heißt ab 63 km/h. Wichtig ist, dass die Gefahr ’Sturm’ explizit mitversichert ist“, erläutert Christian Diedrich, Vorstandsvorsitzender der ERGO Versicherung.

Hausratversicherung ersetzt beschädigtes Mobiliar
Wenn ein Baum durch einen Sturm das Dach beschädigt und der anschließend einsetzende Regen Schäden am Mobiliar verursacht, übernimmt die Hausratversicherung die Kosten für die Wiederbeschaffung – und zwar zum Neuwert. Zudem werden auch die Kosten für beschädigte Markisen oder Satellitenschüsseln ersetzt.

Beschädigtes Fahrzeug – Kasko bezahlt Reparatur
Durch Sturm herabfallende Dachziegel, Äste oder Hagelkörner können Schäden an geparkten Fahrzeugen verursachen. Für diese Schäden kommt die Kaskoversicherung des Autohalters auf. Der Versicherungsnehmer hat nur die in der Teilkaskoversicherung vereinbarte Selbstbeteiligung zu zahlen. Liegt eine Vollkaskoversicherung vor, wird der Schadenfreiheitsrabatt bei Sturmschäden nicht belastet.

Vollgelaufener Keller – nur bei Einschluss ,Weitere Elementargefahren’
Gewitter können häufig zu ungewöhnlich starkem Regenniederschlag führen. Vollgelaufene und überschwemmte Keller können die Folge sein. „In einem solchen Fall greift die Hausrat- bzw. die Wohngebäudeversicherung nur, wenn das Risiko ‚Weitere Elementargefahren’ eingeschlossen wurde“, so Christian Diedrich. Ohne diesen besonderen Einschluss decken beide Versicherungen üblicherweise nur Überschwemmungen durch Leitungswasser nach einem Rohrbruch ab.

Der Einschluss „Weitere Elementargefahren“ ist für die Absicherung des privaten Besitzes von existentieller Bedeutung. Was viele nicht wissen: Starkregen verursacht inzwischen rund 50 Prozent der Überschwemmungsschäden. Betroffen sind also auch Gebäude, die weitab von Flüssen oder Gewässern stehen. Zu den „Weiteren Elementargefahren“ zählen u.a. auch Erdbeben, Erdrutsch und Schneedruck.

Was tun im Schadenfall?
Grundsätzlich gilt: Den Schaden so gering wie möglich zu halten. Ein abgedecktes Dach sollte notdürftig gegen Regen abgedichtet werden. Gleiches gilt bei einer beschädigten Fenster- oder Fahrzeugscheibe. Zudem sollte der Schaden unverzüglich dem Versicherungsfachmann vor Ort gemeldet werden.

Hilfreich sind bei der Schadenmeldung folgende Angaben:
• Versicherungsnummer angeben, falls zur Hand
• Was ist beschädigt und in welchem Umfang?
• Erste Schätzung zur Schadenhöhe abgeben
• Gegebenenfalls Fotos vom Schaden anfertigen, aus denen der Schadenumfang hervorgeht
• Telefonnummer für Rückfragen mitteilen

QUELLE: ERGO Versicherungsgruppe AG