Sturz vom Apfelbaum ist Arbeitsunfall: Verunglückter muss nicht selbst Besitzer der Obstwiesen sein

Sturz vom Apfelbaum
Sturz vom Apfelbaum

Fällt ein erwachsener Sohn beim Pflücken von Äpfeln auf dem  Grundstück seiner pflegebedürftigen Mutter vom Baum, handelt es sich um einen Arbeitsunfall. Obwohl die betagte Frau selbst in einem Pflegeheim wohnt und das Pflückobst zum Eigenbedarf des Verunglückten verwertet werden sollte.

Das hat das Sozialgericht Heilbronn in einem rechtskräftigen Urteil entschieden.


Sturz vom ApfelbaumWie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (www.anwaltshotline.de) berichtet, erledigte der betroffene Mann sämtliche Arbeiten auf den rund 60 Ar großen Streuobstwiesen seiner im Pflegheim untergebrachten Mutter. Beim Sturz vom Apfelbaum verweigerte die Berufsgenossenschaft dem 59-Jährigen allerdings die Anerkennung als Arbeitsunfall. Weder sei der Verunglückte selbst als landwirtschaftlicher Unternehmer versichert gewesen, noch habe er im Status eines Familienangehörigen in einem landwirtschaftlichen Betrieb mitgearbeitet. Denn die Äpfel wollte er ja unstreitig nur zu Saft für seinen Eigenverbrauch verarbeiten.

Das spricht nach Auffassung der Heilbronner Sozialrichter jedoch nicht gegen, sondern gerade für die Anerkennung des Arbeitsunfalls. Unternehmer zum Unfallzeitpunkt sei hier nämlich nicht die Mutter als Grundstückseigentümerin, sondern deren Sohn gewesen (Az. S 6 U 3875/11).

Zwar habe nicht er, sondern die alte Frau die Beiträge zur Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft entrichtet. “Jedoch trug in diesem Fall ihr Sohn faktisch das unternehmerische Risiko, weil er die Grundstücke bewirtschaftete und die Apfelernte für sich selbst verwendete”, erklärt Rechtsanwältin Daniela Grünblatt-Sommerfeld den Urteilsspruch. Und bei den Streuobstwiesen dieser Größenordnung handle es sich nun mal um keinen Kleingarten, der in der Tat nicht automatisch von der gesetzlichen Unfallversicherung erfasst werden würde, sondern um einen “ausgewachsenen” landwirtschaftlichen Betrieb.

QUELLE: Telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline