Brandschutz in den eigenen vier Wänden: Ausstattung mit Rauchmeldern und Feuerlöschern oft mangelhaft

Brandschutz in den eigenen vier Wänden
Brandschutz in den eigenen vier Wänden

Brandschutz in den eigenen vier WändenMit den länger werdenden Abenden beginnt nun die Saison für wärmende Kaminfeuer und eine heimelige Beleuchtung. Was schön anzusehen ist, birgt auch Gefahren. Um den Brandschutz ist es in Privatwohnungen meist schlecht bestellt: Nur in wenigen Haushalten sind Rauchwarnmelder und Feuerlöscher vorhanden.

Darauf macht der TÜV Rheinland aufmerksam. “Eine vergessene Kerze, Funkenflug aus dem offenen Kamin, eine Gardine zu nah an der Stehlampe – Ursachen für einen Brand in Wohnräumen gibt es viele”, erklärt der Sachverständige für vorbeugenden Brandschutz Michael Jörn. Besonders gefährlich sind nächtliche Brände. Den beißenden Rauch, der für die meisten Gesundheitsschäden und Todesfälle bei Bränden verantwortlich ist, bemerken Schläfer oft nicht. Rauchwarnmelder reagieren auf Verbrennungsprodukte oder brandtypische Schwebstoffe in der Luft und schrecken mit ihrem lauten Warnton Schläfer zuverlässig auf. “Sie sind eine sinnvolle Investition in die eigene Sicherheit. Für einen normalen Haushalt belaufen sich die Kosten für Rauchmelder in allen Schlafräumen, im Flur und im Treppenhaus auf etwa 100 Euro”, erklärt TÜV-Experte Michael Jörn. Für Wohnungen, in denen geraucht wird, empfiehlt er die Anschaffung von Wärmemeldern. Sie lösen einen Warnton aus, wenn die Temperatur unter der Zimmerdecke auf ca. 60 Grad Celsius steigt. Für schwerhörige Personen gibt es Geräte, die den Warnton mit einem sichtbaren oder fühlbaren Signal (Vibration) kombinieren.

Wird ein Brand frühzeitig entdeckt, kann er oft mit einem Feuerlöscher gelöscht werden. “In Privathaushalten ist pro Etage ein Handfeuerlöscher mit sechs Kilogramm Löschmittel ausreichend”, erläutert Michael Jörn. Bei einem Fettbrand in der Küche dürfe ein Wasserlöscher allerdings nicht eingesetzt werden, warnt der Brandschutzexperte. Gerät Fett in Brand, rät er, das Feuer mit einem Deckel oder einer Decke zu ersticken und das Gefäß möglichst im Freien abkühlen zu lassen.

QUELLE: na presseportal (ots) / TÜV Rheinland