Cabrio mit offenem Verdeck: Versicherungsschutz in Gefahr

Cabrio mit offenem Verdeck: Versicherungsschutz in Gefahr

Cabriozeit – runter mit dem Verdeck und ab auf die Straße. Aber das bedeutet nicht nur Fahrspaß, es gibt auch ein paar Dinge zu beachten. So können Cabrio-Fahrer ihren Wagen grundsätzlich zwar offen parken – aber bitte nur für kurze Zeit. Außerdem sollten alle Türen fest verschlossen sein. Lässt man den Wagen allerdings längere Zeit mit geöffnetem Verdeck aus den Augen, gehen Versicherungen von grober Fahrlässigkeit aus – der Versicherungsschutz ist dann gefährdet.

Darauf weisen aktuell die ARAG Experten hin.

Für alle direkt mit einem Einbruch-Diebstahl zusammenhängenden Schäden kommt die Kaskoversicherung auf – auch für ein aufgeschlitztes Stoffverdeck. Sollte das Verdeck allerdings aus purem Vandalismus beschädigt und aus dem Wagen nichts entwendet worden sein, so springt für die entstehenden Kosten nur noch die Vollkasko-Versicherung ein. Teure Ausrüstungsgegenstände, die nicht fest mit dem Fahrzeug verbunden sind, sollten immer aus dem Auto entfernt werden. Ein Handy, teure Sonnenbrillen oder ein gestohlenes mobiles Navi werden nämlich grundsätzlich nicht von der Versicherung ersetzt.

QUELLE: lifePR / ARAG