Geschäftsrisiko durch Mietbetrüger: Stärkung der Vermieter geplant

Geschäftsrisiko durch Mietbetrüger: Stärkung der Vermieter geplant

Nachdem jahrelang der Schutz der Mieter im Vordergrund stand, liegt nun vermehrt der Fokus auf den Vermietern – Mietausfälle von über 2,4 Milliarden Euro im Jahr untermauern dies. Während professionelle Vermieter weitaus seltener auf Mietbetrüger reinfallen, leiden insbesondere Privatvermieter und damit jene, die Immobilien als Wertanlage nutzen, unter Mietsündern.

Die Quote der Finanzierungen für den Immobilienkauf mit über 75 Prozent Fremdkapitalbedarf liegt bei knapp 80 Prozent. Auch Mietrückstände sind dafür verantwortlich, wenn die Tilgung der Kredite nicht mehr fristgerecht erfolgt und die Schulden von Vermietern ansteigen.

Um dem entgegenzuwirken, ist eine Neuauflage des Mietrechts in Planung, welche die Stärkung von Vermietern vorsieht. Unter anderem soll säumigen Mietern gerichtlich auferlegt werden können, dass sie im Zuge eines laufenden Gerichtsprozesses die nicht gezahlten Mieten zunächst bei einem Treuhänder hinterlegen. Mit dem Ziel, dass der Vermieter trotz gewonnenem Prozess am Ende nicht mit leeren Händen dasteht. Darüber hinaus sind auch im Zusammenhang mit Räumungsklagen vor Gericht Erleichterungen vorgesehen, für die die Berliner Räumung Vorbild steht. Durch diese haben Vermieter die Möglichkeit, sich vergleichsweise früh wieder in den Besitz der Mietsache zu bringen und die darin vorhandenen Gegenstände des nicht zahlenden Mieters durch ihr Vermieterpfandrecht zu pfänden. Zwar werden die Kosten für Vermieter, die im Rahmen der Räumungsklage zwischen 3000 Euro und 5000 Euro betragen auf rund 800 Euro gesenkt, allerdings bleiben die entstanden Mietausfälle sowie notwendig gewordene Renovierungsarbeiten davon unberührt.

Von der Berliner Räumung machen im Augenblick noch verhältnismäßig wenig Vermieter Gebrauch. Darüber hinaus bleiben sie auch weiterhin Mietnomaden, Betrügern und Messis schutzlos ausgeliefert sowie auf den dadurch entstehenden Kosten sitzen. Schließlich ist nicht absehbar, wann das neue Mietrecht in Kraft tritt

Dennoch können schon jetzt Alternativen genutzt werden. Eine Mietausfallversicherung bietet Ersatz bei Mietausfällen, Kostenübernahme von Schäden, übernimmt anfallende Reinigungs- und Entsorgungskosten und leistet eine Pauschalzahlung von drei Monatsmieten bei Mietausfällen in Folge von Sanierungsarbeiten. Bei vermietsicher.de können beispielsweise Mietausfälle in Höhe von sechs oder zwölf Monatsmieten können versichert werden; die Kosten dafür betragen 59 bis 99 Euro im Jahr für neue und bestehende Mietverhältnisse. Wer darüber hinaus Sachschäden absichern möchte, kann die Versicherungssumme nach individuellem Bedarf bis zu 30000 Euro dotieren.

QUELLE: Umzugsjoker GmbH