Nachbarschaftsstreit: Konflikte können vermieden werden

Nachbarschaftsstreit: Konflikte können vermieden werden

Das Miteinander in Mietshäusern, Reihenhaussiedlungen oder auch in weitläufigen Wohngegenden sorgt schon einmal für gereizte Stimmung unter Nachbarn. Gut 38 Prozent aller Deutschen haben sich laut einer repräsentativen Umfrage der GfK Marktforschung in den letzten Jahren mit ihrem Nachbarn gestritten.

Die häufigste Ursache – mit rund 14 Prozent – hierfür ist Lärm. Ein zu stark aufgedrehtes Fernsehgerät oder laute Musik sorgen immer wieder für Spannungen unter Nachbarn. An zweiter Stelle steht der Streit über unerledigte Gemeinschaftsaufgaben wie Treppenhaus reinigen (neun Prozent). Es folgen mit acht Prozent Ruhestörungen durch Heimwerkerarbeiten.

Knapp zwei Prozent der Befragten sind gegen lästige Nachbarn schon einmal gerichtlich vorgegangen. Die Deutsche Vermögensberatung (DVAG) erläutert, wie sich Verbraucher mithilfe einer Rechtsschutzversicherung gegen ungeahnte Folgen absichern.

Entwickelt sich der Konflikt zur juristischen Auseinandersetzung, ist eine Rechtsschutzversicherung sehr hilfreich. Mit ihr müssen Verbraucher nicht die finanziellen Folgen des Nachbarschaftsstreits fürchten. “Rechtsschutzversicherte ersparen sich die unter Umständen hohen Anwalts- und Gerichtskosten”, erklären die Experten der DVAG. “Wichtig ist, dass die Rechtsschutzversicherung die freie Anwaltswahl ermöglicht und hilft, einen spezialisierten Juristen in der Nähe zu finden.”

Besser als der Gang vor’s Gericht: Die Beteiligten ziehen einen professionellen Mediator zu Rate. Hierbei unterstützt ein neutraler Dritter die Konfliktparteien – der so genannte Mediator. Unter seiner Anleitung sprechen sie miteinander, hören zu und suchen nach Lösungsansätzen. “Das gemeinsame Erarbeiten einer Lösung mithilfe eines Mediators führt zu einem deutlich belastungssicheren Ergebnis”, erklärt Anja Decker, Leiterin der Rechtsschutzabteilung bei der Rechtsschutzversicherung Advocard. Für einen Mediator zahlt die Rechtsschutzversicherung übrigens im selben Umfang, in dem sie einen Rechtsanwalt bezahlen würde.

QUELLE:  news aktuell/ots