Nachbarschaftsfrust: Klagen bedrohen jahrhundertalte Traditionen

Klagen gegen Volksfeste und Biergärten
Klagen gegen Volksfeste und Biergärten

Streitbare Nachbarn mit hoher Energie und viel Zeit vermiesen Volksfesten und Biergärten die Stimmung.

Diese Entwicklung beklagt der Verein zum Erhalt der bayerischen Wirtshauskultur e. V. (VEBWK).


 Man sieht es den Menschen nicht unbedingt an, aber spätestens wenn die Gerichtsakte geöffnet wird, outet sich der rechthaberische Querulant. Immer häufiger kommt es in Deutschland zu Klagen von Anwohnern über Lärm bei Volksfesten oder in Biergärten. Für diese zählt nicht die Tradition und die Geselligkeit samt sozialen Nutzwert, sondern einzig und allein ihr persönliches Empfinden und die Lust am Recht haben und bekommen. Die damit belasteten Gerichte sind gezwungen, solche Ansinnen ordnungsgemäß zu bearbeiten, selbst wenn es die Juristen im tiefsten Inneren wurmt. Fragt man die Menschen auf der Straße, was sie davon halten, so hört man unisono “dass man von den Streithanseln rein gar nichts hält und wirft ihnen notorischen Egoismus vor.” Völlig konsterniert ist man, wenn sogar Volksfeste, die nur zwei oder drei Tage im Jahr in Anspruch nehmen, aufgrund von Lärm-Klagen eines Anwohners gänzlich abgesagt werden. Genau das passierte in Fürth (Weinfest Gustavstraße) und auch eine Kirchweih in Franken wurde wegen einer einzigen Anwohnerklage abgesagt. Der eine hat dann Recht, viele andere das Nachsehen.

Worum geht es bei solchen Klagen?
Es geht um Lärm. Verursacht von sich unterhaltenden und feiernden Menschen. Und es geht um Anwohner, die zwar wissend um die lokalen Gegebenheiten ihre Wohnung oder Häuser bezogen haben, nun aber mit Rechtsmitteln versuchen, die Rahmenbedingungen grundsätzlich zu ändern. Damit hat sich dann auch die Politik zu beschäftigen. Aktuell steht eine Neufassung der Freizeitlärmrichtlinie zur Debatte. Schon der Begriff lässt den VEBWK Schlimmes vermuten: “Freizeitlärm? Ist es nicht eher ganz normale Geräuschkulisse des Lebens? Warum muss man eigentlich alles Normale zur Besonderheit erklären? Ein Volksfest ist ein Volksfest. Da wird gefeiert und nach wenigen Tagen ist alles vorbei. Ein Biergarten ist ein Ort der sozialen Kontakte. Da wird gegessen, getrunken und sich unterhalten. Um 22 Uhr ist dann Schluss. Einige Versuche, den Biergartenbetrieb bis 23 Uhr auszudehnen gibt es bereits. Mit großem Erfolg und ohne nennenswerte Probleme (zum Beispiel in München, wo der Versuch, Freischankflächen auf öffentlichen Gehwegen an Wochenenden bis 23 Uhr zu gestatten, erfolgversprechend verlief). Grundsätzlich wäre es wünschenswert, wenn es generell zu einer Emissionsschutzverordnung für die Außengastronomie käme, die eine Regelung bis 23 Uhr beinhaltet und somit den veränderten Lebensgewohnheiten Rechnung trägt.”

Was hat sich verändert?
Durch längere Ladenöffnungszeiten hat sich das Ausgehverhalten nach hinten verlagert. Die “Bürogesellschaft” sehnt sich nach einer Freizeitgestaltung im Freien nach einem langen Büro-Tag. Da meist nur 30 bis 50 Tage im Jahr in unseren Breitengraden Wärme am Abend versprechen, scheint dieser Wunsch noch verständlicher. Die Innenstädte jammern über abendliche Lethargie und würden eine Belebung sicher begrüßen. Die “Sommerzeit” lässt den Abend ebenfalls in anderem Licht erscheinen, denn es länger hell. Alles gute Gründe, rasch eine lebensnahe und für die Mehrzahl der Bürgerinnen und Bürger geltende Sperrzeit-Regelung mit Komfort umzusetzen. Das gilt natürlich auch für Volks-und Straßenfeste, die häufig von Vereinen ehrenamtlich organisiert werden und nicht einigen wenigen Querulanten zum Opfer fallen dürfen. Der VEBWK fordert, dass hier der Gesetzgeber den Mut haben sollte, der anscheinend zunehmenden Klage-Lust von Anwohnern Herr zu werden. Dazu bedarf es klarer Worte. Und dann klappt es sicher auch mit dem Nachbarn, der dann ohne Grund zur Klage eventuell sogar am geselligen Leben wieder teilnimmt und neue Lebensqualität verspürt.

QUELLE: life PR /  VEBWK Service Center