Neues Bauplanungsrecht: Flächenverbrauch reduzieren, Kindergärten in Wohngebieten erleichtern, Spielhallen erschweren

Neues Bauplanungsrecht: Flächenverbrauch reduzieren, Kindergärten in Wohngebieten erleichtern, Spielhallen erschweren

Bundesbauminister Peter Ramsauer hat dem Kabinett den zweiten Teil der Reform des Bauplanungsrechts vorgelegt. Nachdem im ersten Teil 2011 Energie- und Klimapolitik Schwerpunkt der Änderungen war, geht es jetzt um die Reduzierung des Flächenverbrauchs und familienfreundliche Städte: die stärkere Regulierung von Spielhallen in Städten und die Erleichterung von Kindergärten in Wohngebieten.

Zudem sollen die Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, die Entwicklung im Außenbereich planerisch zu regeln – z.B. die Umnutzung landwirtschaftlicher Gebäude.

Die geplanten Änderungen im Überblick:

Spielhallen
Mit dem neuen BauGB wird klargestellt, dass das Instrument eines “Bebauungsplanes im vereinfachten Verfahren” ausdrücklich auch zur Steuerung von Vergnügungsstätten genutzt werden kann. Dies erleichtert den Kommunen die gezielte Auseinandersetzung mit diesem wichtigen städtebaulichen Thema.

Kindergärten
Kindergärten für die Familien am Ort werden durch entsprechende Änderung der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in reinen Wohngebieten künftig grundsätzlich allgemein zulässig.

Landschaftsverbrauch reduzieren
Der Gesetzentwurf zum BauGB sieht vor, dass die städtebauliche Entwicklung künftig vorrangig als Innenentwicklung erfolgen soll.  Darüber hinaus wird den Kommunen u.a. die Ausübung ihres gemeindlichen Vorkaufsrechts erleichtert. Zudem soll die Umnutzung von wald- und landwirtschaftlichen Flächen künftig begründet werden. Das Ziel der Bundesregierung ist es, den Flächenverbrauch auf 30 ha pro Tag zu reduzieren. Derzeit liegt er bei rund 77 ha/Tag.

Schutz des Außenbereichs / Regelung Intensivtierhaltung
Ein weiterer Punkt ist die Regelung gewerblicher Tierhaltungsanlagen im Außenbereich: Diese sollen künftig nur noch dann privilegiert zulässig sein, wenn sie unter einer bestimmten Größe liegen und nicht der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) unterliegen, was von der Dimension eines Betriebs abhängt.

Der Gesetzentwurf wird in ausgewählten Städten auf seine Praxistauglichkeit geprüft: In Dortmund und Leipzig, Bremerhaven und Landshut, sowie den Kleinstädten Alling, Wittmund und Treuenbrietzen. Das Gesetzgebungsverfahren soll Ende des Jahres abgeschlossen sein.

QUELLE: Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung