Ratgeber-Broschüre: Was wird aus den Verträgen beim Umzug ins EU-Ausland?

Lesetipp
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Ob Erasmus-Studium, eine berufliche Versetzung oder Auswandern mit Sack und Pack: Wer für längere Zeit – oder sogar für immer – ins Ausland ziehen möchte, muss zuvor in der alten Heimat einiges regeln. Dabei stellen sich viele Fragen: Welche Verträge kann, muss oder sollte man kündigen? Aus welchen Verträgen kann man vorzeitig aussteigen?

Eine neue Info-Broschüre des Zentrums für Europäischen Verbraucherschutz e.V. klärt darüber auf.


Kompakt und leicht verständlich bietet die neue Broschüre „Umzug ins EU-Ausland“ des Europäischen Verbraucherzentrums (EVZ) Deutschland unter anderem einen Überblick über die Themen Wohnen, Versicherungen, Kfz, Telefon und Internet. Darin können Verbraucher zum Beispiel nachlesen, was bei der Ab- und Ummeldung eines Fahrzeugs zu beachten ist oder wann sich die Kündigung des Handyvertrags lohnt. Aber auch, wie es mit der Krankenversicherung aussieht und inwiefern die Haftpflicht im Schadensfall greift, wird geklärt. Mit Hinweisen zu Sonderkündigungsrechten, etwa bei Verträgen mit einem Strom-/Gasanbieter oder einem Fitnessstudio, erfährt man zudem, wie sich unnötige Kosten – und somit Ärger – vermeiden lassen.

Broschüre „Umzug ins EU-Ausland“

Weiterführende Informationen zum Umzug ins EU-Ausland gibt es außerdem auf der Webseite www.eu-verbraucher.de. Dort finden sich auch Musterschreiben für die Wohnungskündigung oder die Kündigung von Festnetz-, Internet- oder Mobilfunkverträgen sowie von Fitnessstudio- oder Vereinsmitgliedschaften. Die Formulare können heruntergeladen und am PC ausgefüllt werden.

Die kostenlose Broschüre kann per Mail (info@cec-zev.eu) oder telefonisch (07851/991480) angefordert werden. Um die Zusendung der Portokosten wird gebeten. Als Online-Version steht die Broschüre auf www.eu-verbraucher.de zur Verfügung.

Das Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren berät Verbraucher bei Fragen zum europäischen Binnenmarkt und unterstützt sie außergerichtlich bei grenzüberschreitenden Streitigkeiten mit einem Unternehmen.

QUELLE: Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e.V.