Streitfall Eigenbedarf: Wo bekommt man Unterstützung?

Streitfall Eigenbedarf: Wo bekommt man Unterstützung?

Wem eine Eigenbedarfskündigung der Wohnung ins Haus flattert, sollte das Schreiben genau lesen. Denn nicht immer ist die Begründung rechtens.

Das Immobilienportal Immonet erklärt, wie Sie dann am besten vorgehen und wo Sie sich über Ihre Rechte informieren können.

Kein Grund zu kündigen
Benötigt der Vermieter die Wohnung selbst oder sollen Familienangehörige einziehen, kann er dem Mieter wegen Eigenbedarf kündigen. Auch wenn eine Pflegekraft einziehen soll, ist das ein berechtigter Grund für eine Kündigung.

Dabei kann der Immobilienbesitzer den Mieter aber nicht von heute auf morgen auf die Straße setzen. Wer bis zu fünf Jahre in seiner Wohnung lebt, hat drei Monate Zeit, um auszuziehen. Bei bis zu acht Jahren Wohnzeit muss man sich innerhalb von einem halben Jahr eine neue Bleibe suchen und bei der Mietdauer von zehn Jahren hat man neun Monate lang Zeit für die Suche.

Dabei ist der Vermieter dazu verpflichtet, genau zu begründen, warum er die Wohnung nutzen möchte. Keine zulässigen Gründe sind:

  • der Wunsch in den eigenen vier Wänden wohnen zu wollen
  • die Wohnung nur wenige Monate nutzen zu wollen
  • das Wohneigentum für gelegentliche Übernachtungen zu benötigen
  • wenn die gehbehinderte Oma in die Wohnung im 6. Stock untergebracht werden soll und kein Fahrstuhl vorhanden ist. Vor Gericht würde die Wohnung dann als ungeeignet eingestuft werden.

Wenn es bereits Zoff mit dem Vermieter gab, liegt der Verdacht nahe, dass der Wohnungsbesitzer den Mieter loswerden will. Gerade dann sollte man sich das Kündigungsschreiben genau durchlesen. Da das deutsche Mietrecht kompliziert ist und häufig von Fall zu Fall entschieden wird, ist es sinnvoll, sich beraten zu lassen.

Wichtig: Die Kündigung muss immer schriftlich erfolgen.

Wo bekommt man Unterstützung?
Kostenlose Hilfe erhält man bei Mietervereinen oder beim Mieterbund. Diese bieten Sprechstunden vor Ort oder telefonische Beratung an. Der Nachteil: Man muss Mitglied sein, um diese Dienstleistung in Anspruch nehmen zu können. Allerdings kann man bereits am Tag der Beitrittserklärung vom Service der Vereine profitieren – vorausgesetzt man hat den Beitrag gezahlt. Wer sich keinem Verein anschließen will, kann sich an einen Anwalt für Mietrecht wenden. Der berät und lotet die Chance einer Klage aus.

QUELLE: na presseportal/ots