Verärgerte Autofahrer: Schlaglöcher strapazieren Reifen und Stoßdämpfer

Haftung bei Schlaglochschaden
Haftung bei Schlaglochschaden

Schlaglöcher auf den Straßen strapazieren die Autos. Gefährdet sind Reifen, Felgen und Stoßdämpfer. Aber auch Querlenker, Federbeine oder Spurstangen können in Mitleidenschaft gezogen werden. Bei Schlaglochschäden stehen die Erbauer der Straßen in der Verkehrssicherungspflicht.

Experten des Zentralverbands Deutsches Kfz-Gewerbe (ZDK) warnen vor den Folgen der winterbedingten Straßenschäden.


Haftung bei Schlaglochschaden“Verliert ein Reifen Luft, könnten die Reifenflanke oder das Felgenhorn beschädigt sein”, beschreibt ZDK-Pressesprecher Ulrich Köster. Ein Poltern an der Vorderachse könne zudem auf beschädigte Koppelstangen oder ausgeschlagene Lager an den Lenkern hinweisen. Ein harter Schlag habe oftmals auch ein schief stehendes Lenkrad zur Folge. Besonders beansprucht würden die Stoßdämpfer. Bei einer Laufleistung von 14000 Kilometern bewegten sie sich rund sieben Millionen Mal auf und ab. Verschleiß bleibe da nicht aus. Generell sollten Autofahrer die Stoßdämpfer und Federn regelmäßig in einem Kfz-Meisterbetrieb kontrollieren lassen, bei älteren Fahrzeugen mache das laut ZDK alle 20000 Kilometer Sinn.

Die Haftungsfrage bei Schlaglochschäden sei oftmals nur schwer festzumachen, so der ZDK-Sprecher. Es komme immer auf den konkreten Einzelfall an. Grundsätzlich gelte aber, dass die Erbauer der Straßen – in der Regel Bund, Länder oder Kommunen – in der so genannten “Verkehrssicherungspflicht” stünden. Das heißt, sie müssten ausbessern oder Schutzmaßnahmen treffen, zum Beispiel in Form von Warnschildern oder vorübergehenden Tempolimits. Dem stehe jedoch die Pflicht jedes einzelnen Fahrers gegenüber, die Fahrweise an die Witterungs- und Straßenverhältnisse anzupassen.

“Es gilt ein Sichtfahrgebot: Man darf immer nur so schnell fahren, dass man angemessen auf ein Hindernis reagieren kann”, so der ZDK-Sprecher. Besonders auf Straßen in ländlichen Gebieten, wo auch Traktoren und schwere Landmaschinen unterwegs seien, müsse man gerade im Winter mit Straßenschäden rechnen. Daher sei Vorsicht oberstes Gebot.

QUELLE: na presseportal (ots) / Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK)