Verschiedene Produktionschargen: Farbtonunterschiede sind Sachmangel

Farbtonunterschiede bei Terrassendielen
Farbtonunterschiede bei Terrassendielen

Werden Terrassendielen zwar alle mit dem vereinbarten Farbton geliefert, entstammen aber zwei verschiedenen Produktionschargen, sodass sie sich in der Helligkeit des Farbtons deutlich erkennbar unterscheiden und bei gemeinsamer Verlegung kein optisch einheitliches Erscheinungsbild ergeben, liegt trotz der Zuordnung beider zum vereinbarten Farbton ein Sachmangel vor.

So entschied es das Oberlandesgericht (OLG) Naumburg.


Farbtonunterschiede bei TerrassendielenDie Richter lasteten es dem Bauherrn allerdings an, dass er die Ware (konkret: Palisander) hat bearbeiten und verlegen lassen. Er hätte sie stattdessen rügen und unbearbeitet lassen müssen.

Der Lieferant könne daher gegen den Anspruch auf teilweise Rückzahlung des Kaufpreises mit einem Wertersatzanspruch im Umfang der durch die Bearbeitung nicht mehr verwertbaren Dielenbretter aufrechnen.

OLG Naumburg, Urteil vom 27.09.2013, Aktenzeichen 10 U 9/13