Wasserschutzgebiet: Prüffrist auf Kanaldichtheit endet

Frist zur Kanaldichtheitsprüfung
Frist zur Kanaldichtheitsprüfung

 Für Hauseigentümer in Nordrhein-Westfalen, deren Abwasserleitungen vor 1965 verlegt wurden, läuft am 31.12.2015 die Frist für die Prüfung ihres privaten Kanalsystems ab.

Darauf weist die Verbraucherzentrale NRW hin.


Frist zur KanaldichtheitsprüfungBis zum Stichtag muss ein anerkannter Sachkundiger eine Zustands- und Funktionsprüfung der hauseigenen Wasserleitungen vornehmen. Das ins Haus stehende Fristende ruft nach Beobachtung der Verbraucherzentrale NRW in den letzten Wochen verstärkt unseriöse Firmen auf den Plan. Mit Hinweis auf die auslaufende Frist halten diese Anbieter bislang untätige Eigentümer nicht zur Prüfung an, sondern versuchen stattdessen noch schnell einen lukrativen Sanierungsauftrag zu ergattern. „Eine Reparatur ist zum jetzigen Zeitpunkt jedoch noch gar nicht nötig. Das Flickwerk für die Abwasserkanäle wird außerdem meist zu zweifelhaften Bedingungen und viel zu teuer angeboten“, warnt das bei der Verbraucherzentrale NRW angesiedelte Projekt Kanaldichtheit betroffene Hauseigentümer davor, übereilt einen Sanierungsauftrag zu erteilen.

Am Jahresende läuft lediglich die Prüf- und nicht die Sanierungsfrist für Eigenheime in den nordrhein-westfälischen Wasserschutzgebieten ab, stellt das Projekt Kanaldichtheit klar: Für die Reparatur oder Erneuerung von Leitungen haben Eigentümer nach Feststellung eines Schadens zwischen sechs Monaten und zehn Jahren Zeit. Bagatellschäden müssen gar nicht saniert werden. Zum Schutz vor dubiosen Angeboten sollten Eigentümer die kostenfreie Beratung ihres Stadtentwässerungsbetriebs vor Ort oder die kostenlose Telefonberatung des Projekts Kanaldichtheit (Tel.: 02 11/38 09-300) in Anspruch nehmen.

QUELLE: Verbraucherzentrale NRW