Wichtige Unterlagen: So lange müssen sie aufbewahrt werden

Wichtige Unterlagen: So lange müssen sie aufbewahrt werden

Ordnung ist das halbe Leben – das merkt man spätestens dann, wenn man eine wichtige Unterlage benötigt und sie partout nicht finden kann. Denn mit der Zeit hat sich in jedem Haushalt eine Unmenge von Papieren angesammelt, viele Dokumente sind inzwischen zusätzlich digital verfügbar. Aber wie bewahren die Bundesbürger wichtige Unterlagen heute auf? Das wollte TNS Emnid im Auftrag der Ergo Direkt Versicherungen wissen.

Das Ergebnis: 69 Prozent archivieren ihre wichtigen Dokumente nur in gedruckter Form. 25 Prozent fahren zweigleisig und legen die Dokumente im Ordner und digital an. Nur drei Prozent sind dazu übergegangen, ihre Unterlagen, wenn möglich, nur noch digital aufzubewahren.

 

Alte Unterlagen: Weg damit oder aufbewahren?

Wer in den Unterlagen Ordnung schaffen will, fragt sich, welche Dokumente er aufbewahren muss und was in die Altpapiertonne kann:

  • Rechnungen verjähren nach drei Jahren. Eine Ausnahme stellen Handwerkerrechnungen dar, sie verjähren erst nach fünf Jahren.
  • Kontoauszüge und Bankbelege sollten vier Jahre lang aufbewahrt werden. So lange gelten sie als Beweis für regelmäßige Zahlungen, etwa die Miete.
  • Versicherungsunterlagen sind unbedingt so lange aufzuheben, wie die Versicherung läuft. Dieter Sprott von den Ergo Direkt Versicherungen: “Das gilt für alle Versicherungen, von der Auto- über die Hausrat- und die Haftpflicht bis hin zur Lebensversicherung. Der Versicherte kann dann im Schadensfall nachlesen, welche Bedingungen für ihn gelten.”
  • Kaufverträge, Kassenbons und Quittungen werden zum einen für Garantieansprüche benötigt. Aber auch wenn die Gewährleistung oder Garantie abgelaufen ist, sollten die Quittungen nicht in den Papierkorb wandern. Dieter Sprott: “Bei einem Einbruch oder einem Wasserschaden können sie als Beleg für die Hausratversicherung dienen.”
  • Bis der Altersrentenbescheid eintrifft, sollte man Zeugnisse, Arbeitsverträge und Gehaltsabrechnungen aufbewahren. So kann man den Werdegang und sein Einkommen belegen, falls es Probleme oder Nachfragen gibt, zum Beispiel von der Deutschen Rentenversicherung Bund.

QUELLE: djd/mpt