Architektenhaftung: Putzarbeiten müssen nicht besonders überwacht werden
Putzarbeiten sind handwerkliche Selbstverständlichkeiten und müssen daher nicht im Einzelnen überwacht werden.
Diese Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Dresden hat der Bundesgerichtshof (BGH) nun bestätigt, indem er die Nichtzulassungsbeschwerde des unterlegenen Bauherrn zurückwies.