Grillen auf dem Balkon mit einem Elektrogrill ist nicht immer erlaubt
Wenn Nachbarn dadurch erheblich gestört werden, muss das Grillen entsprechend beschränkt werden. Außerdem darf durch Grillen die Bausubstanz nicht gefährdet werden. Das Landgericht Essen (Az.: 10 S 437/01) hat übrigens…
Wie lange darf in Sommernächten gefeiert werden?
Auch bei großer Hitze kann das Wohnzimmer nicht einfach nach draußen verlegt werden. Bei beengten räumlichen Verhältnissen muss ein Nachbar zwischen 22.00 und 7.00 Uhr Gerüche und Geräusche, die von…
Darf ich Laub vom Nachbar einfach auf dessen Grundstück zurückkehren?
Nein. Denn es ist zwischen Natureinwirkungen und menschlichem Verhalten zu unterscheiden. Bei Laub, Nadeln, Pollen oder Blüten handelt es sich rechtlich um Immissionen im Sinne von § 906 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Diese Immissionen gelten in der Regel als ortsüblich bzw. unwesentliche Beeinträchtigung und sind grundsätzlich als so genannte Natureinwirkungen von der Nachbarin zu dulden. Beispielsweise in einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart (Urteil vom 28. 10. 1987 – 9 U 161/78) wurde bei einem Haus- und Gartengrundstück die Verstopfung einer Dachrinne, sowie die Verschmutzung der Hausfassade und Fenster durch das Laub zahlreicher Bäume des Nachbargrundstücks, nur als eine unwesentliche Beeinträchtigung des Grundstücks angesehen.
Mietminderung: Tauben auf dem Balkon sind kein Wohnungsmangel
Tauben sind ein großstadttypisches Phänomen. Ein starker Zuflug von Tauben gehört zum allgemeinen Lebensrisiko. Entscheidend für die Frage, ob eine Mietminderung zulässig ist, ist, ob der Vermieter eine wesentliche Ursache für den Taubenbefall gesetzt hat. Mit dieser Begründung entschied das Amtsgericht (AG) München zugunsten eines Vermieters. Dessen Mieterin hatte bemängelt, dass immer wieder Tauben versuchen würden, auf ihrem Balkon zu nisten. Der Boden und die Möbel seien mit Taubenkot übersäht. Sie müsse den Balkon jeden zweiten Tag schrubben. Der Vermieter sah darin keinen Minderungsgrund und klagte den wegen Mietminderung einbehaltenen Betrag ein.
Ehewohnung: Ehegatte muss trotz Auszugs Mietzins zahlen
Wird eine von einem Ehepaar gemeinsam angemietete Wohnung zu einem späteren Zeitpunkt von einem der Ehegatten verlassen, ist dieser dem in der Wohnung verbleibenden Ehegatten zumindest teilweise zum Ausgleich der Mietzinszahlungen, einer Nebenkostennachforderung sowie eines Kautionseinbehalts (hier: wegen abhanden gekommenem Schlüssel) verpflichtet.
Nebenkostenabrechnung: Erläuterung kann auch schon im Mietvertrag erfolgen
Eine Betriebskostenabrechnung muss bestimmten Mindestanforderungen genügen. So muss sie gegebenenfalls erläutert werden, damit sie nachvollzogen werden kann. Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) sind dabei auch Erläuterungen zu berücksichtigen, die…
Abstandsflächenrecht: Errichtung einer Dachterrasse auf einer Grenzgarage
Wird auf einer an der Grundstücksgrenze stehenden Garage nachträglich eine Dachterrasse errichtet, verstößt dies gegen das Abstandsflächenrecht. So entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg in einem bauordnungsrechtlichen Verfahren.
Haftungsrecht: Wohnungseigentümer haftet für Abfallentsorgungsgebühren
Ein Wohnungseigentümer kann auch zu Abfallentsorgungsgebühren herangezogen werden, wenn er die Wohnung vermietet hat und deshalb selbst die Abfalltonne überhaupt nicht benutzt.Dies geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts (VG) Neustadt hervor.
Gewerbemiete: Bei unbestimmter Renovierungspflicht muss auf Arbeitsausführung geklagt werden
Hat der Mieter vertraglich die nicht näher bestimmte Pflicht übernommen, Gewerberäume für die Nutzung als Lager zu renovieren, kann der Vermieter bei Geltendmachung der Nichterbringung dieser vertraglich geschuldeten Leistung nicht im Wege des Schadenersatzes Zahlung eines Kostenvorschusses für die Renovierung verlangen.
Mietminderung: Schallschutz bestimmt sich nach Errichtung des Gebäudes
Ein Mieter kann ohne besondere vertragliche Regelung nicht erwarten, dass seine Wohnung einen Schallschutz aufweist, der über die Einhaltung der zur Zeit der Errichtung des Gebäudes geltenden DIN-Vorschriften hinausgeht.
Nebenkosten: Installation eines Messgeräts zum Wärmeverbrauch muss geduldet werden
Beabsichtigt der Gebäudeeigentümer, eine bisher vorhandene Lücke bei der Erfassung des Wärmeverbrauchs in einer Wohnung durch die Installation eines zusätzlichen Messgeräts zu schließen, hat der Wohnungsnutzer dies nach der Heizkostenverordnung zu dulden.
Straßenlaterne: Standort vor Wohnhaus muss geduldet werden
Der Eigentümer eines Grundstücks muss eine Straßenlaterne vor seinem Wohnhaus hinnehmen. So entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in einem Rechtsstreit über die Neugestaltung des Bahnhofsumfelds in Neuwied. Bisher befand sich im Abstand von ca. 2 m vor dem Wohnhaus des Klägers eineStraßenleuchte. Sie wurde durch eine Straßenlaterne ersetzt, welche ca. 10 cm vor dem Wohnhaus des Klägers aufgestellt wurde. Der eigentliche Leuchtkörper hängt an einem Ausleger und ragt ca. 1,50 m vor der Hauswand in den Gehwegbereich hinein. Der Kläger hat die Beseitigung der Straßenlaterne begehrt. Daraufhin verpflichtete das Verwaltungsgericht die Stadt, die Straßenleuchte so zu verändern, dass im Obergeschoss des Wohnhauses ein Lichteinfall von mehr als 1 Lux vermieden wird.
Erschließung: Zufahrtsweg muss mindestens 2,5 Meter breit sein
Ein landwirtschaftliches Anwesen im Außenbereich ist durch einen öffentlichen Feldweg nicht ausreichend erschlossen, wenn dessen Fahrbahnbreite weniger als 2,5 Meter beträgt.
Hausverwaltung: Haftung für fehlerhafte Stromabmeldung
Bei einem Vertrag zwischen Vermieter und Hausverwaltung handelt es sich um einen Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten des Mieters. Meldet die Hausverwaltung dem Stromversorgungsunternehmen fehlerhaft einen Mieterwechsel und stellt dieses daraufhin den Strom ab, haben die Mieter gegenüber der Hausverwaltung einen Anspruch auf Ersatz des entstandenen Schadens.