(Pressemeldung) Mehrheit der Mieter kann keine Hausordnungsänderung erzwingen

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Die Hausordnung soll ein reibungsloses Zusammenleben der Mieter und die Benutzung von Gemeinschaftseinrichtungen regeln. Zudem soll sie Sicherheit und Ordnung im Haus gewährleisten. Ob die Hausordnung überhaupt wirksam ist und vom Mieter beachtet werden muss, hängt grundsätzlich davon ab, ob die Hausordnung rechtsverbindlich vereinbart wurde. In der Regel wird die Hausordnung als Anlage an den Mietvertrag angehangen. Es genügt auch, dass die Hausordnung in einzelnen Paragraphen des Mietvertrages erwähnt wird und Bezug darauf genommen wird. Darauf weisen die Nachbarrecht-Experten vom Ratgeberportal Mein-Nachbarrecht.de hin.

(c)mein-nachbarrecht.de-hausordnungIn den meisten Mietverträgen ist ein sogenannter Änderungsvorbehalt enthalten. Dadurch kann der Vermieter, einfach nachträglich die Hausordnung ändern. Die weit verbreitete Auffassung, dass die Mehrheit der Mieter eine Änderung der Hausordnung erzwingen kann oder eine beabsichtigte Änderung der Hausordnung der Zustimmung sämtlicher Mieter oder der Mehrheit der Mieter bedarf, ist dagegen falsch.

Rechtsanwalt Michael Schweizer von Mein-Nachbarrecht.de warnt ausdrücklich davor, eine wirksam vereinbarte Hausordnung zu missachten: “Bei einer Eskalation, die den Hausfrieden nachhaltig stört, droht eine außerordentliche Kündigung.”

Mein-Nachbarrecht.de / 20.5.2012

 

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