(Pressemeldung) Auch zu Silvester dürfen Raketen nicht überall abgefeuert werden

(Pressemeldung)  Auch zu Silvester dürfen Raketen nicht überall abgefeuert werden

Die Nacht von Silvester zu Neujahr ist die arbeitsreichste Nacht des Jahres für die deutschen Feuerwehren. Denn durch unsachgemäß oder unüberlegt verschossene Knallkörper und Feuerwerksraketen entstehen zahlreiche Brände mit hohem Sach- oder Personenschäden.

In der Nähe von Kinder- und Altenheime, Krankenhäusern, Kur-Kliniken oder Kirchen ist es grundsätzlich nicht erlaubt, Raketen und Böller zu zünden. Hier ist meist ein Mindestabstand von 200 Metern Pflicht. Auch vor Häusern mit Fachwerk oder Reet-Dächern sollte man einen ausreichenden Sicherheitsabstand einhalten.

Darauf machen die Anwälte des juristischen Ratgeberportals Mein-Nachbarrecht.de (http://mein-nachbarrecht.de) aufmerksam.

Prospekte mit SilvesterfeuerwerksangebotenDie Experten für Nachbarrecht und Nachbarschaftsrecht erläutern, dass in der Silvesternacht zwar grundsätzlich gestattet ist, zugelassene legale Feuerwerkskörper zu zünden, wenn die Gebrauchsanleitung beachtet wird. Da aber niemals ein Fehlstart von Raketen völlig ausgeschlossen werden kann, muss immer ein Abschussplatz gewählt werden, von dem aus fehlgeleitete Raketen aller Voraussicht nach keinen nennenswerten Schaden anrichten können. Das hat auch der Bundesgerichtshof geurteilt (Aktenzeichen: VI ZR 71/84).

Übrigens: In der Silvesternacht muss man nicht gegenüber Schaulustigen haften, die sich im Freien in der Nähe der Abschussstellen aufhalten. Denn  diese können und müssen sich auf das Feuerwerk einstellen. Wenn Eltern ihren Kindern erlauben, selbstständig Böller zu zünden, haften sie für den daraus entstehenden Schaden, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzen.

Das vollständige Urteil ist in der Urteilsdatenbank von Mein-Nachbarrecht.de nachzulesen: http://mein-nachbarrecht.de/urteilsdatenbank/768-urteil-bgh-vi-zr-7184

 

Über Mein-Nachbarrecht.de

Mein-Nachbarrecht.de (http://mein-nachbarrecht.de) ist ein von Anwälten betriebenes Onlineangebot der Kanzlei Prof. Schweizer. Es bietet Rechtsuchenden eine schnelle und bequeme Möglichkeit, sich über ihre Rechte und Pflichten in Haus, Garten und Nachbarschaft zu informieren. Das kostenlose Ratgeberportal bietet ein ständig wachsendes und laufend aktualisiertes Informations- und Beratungsangebot mit Schwerpunkt auf den Rechtsgebieten Nachbarrecht, Mietrecht, Baurecht, Gartenrecht, Nachbarschaftsrecht, Vertragsrecht, Pachtrecht und Wohnungseigentumsrecht. Neben aktuellen Meldungen und Ratgeberartikeln erhalten Ratsuchende die Möglichkeit, direkt und unkompliziert mit spezialisierten Rechtsanwälten in Kontakt zu treten.

Mein-Nachbarrecht.de / 20.12.2012

 

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Der Gartenteichbesitzer muss mit hohen Schadensersatzforderungen rechnen, wenn er diese verletzt. Und dem Opfer muss unter Umständen Schmerzensgeld bezahlt werden. Bei schweren Unfällen wird in der Regel ein Strafverfahren gegen den Grundstückseigentümer eingeleitet. Deswegen empfiehlt es sich, den Teich zumindest so abzusichern, dass Dritte nicht einfach Zutritt haben. Das Grundstück oder der Teich sollten daher richtig eingezäunt sein. Auch ein auf oder knapp unter der Wasseroberfläche angebrachtes Gitter hilft Leben retten.