(Pressemeldung) Bei unwirksamer Schönheitsreparaturklausel verjährt der Rückzahlungsanspruch bereits nach einem halben Jahr

Urteil zu Schönheitsreparaturen
Urteil zu Schönheitsreparaturen

Diese wichtige mietrechtliche Verjährungsvorschrift kennt fast keiner: Ansprüche von Mietern auf Ersatz von Aufwendungen für nicht geschuldete Schönheitsreparaturen verjähren nach § 548 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) in sechs Monaten nach der Beendigung des Mietverhältnisses.

Darauf machen die Anwälte des juristischen Ratgeberportals Mein-Nachbarrecht.de (http://mein-nachbarrecht.de) aufmerksam.

Die Experten für Nachbarrecht und Nachbarschaftsrecht erklären, dass diese kurze Verjährungsfrist dann relevant wird, wenn die Schönheitsreparaturen vom Mieter durchgeführt wurden, obwohl er hierzu nicht verpflichtet ist.

Urteil zu SchönheitsreparaturenGrundsätzlich darf der Vermieter zwar die Schönheitsreparaturen vertraglich auf den Mieter abwälzen. Ist die vom Vermieter verwendete Klausel im Formularmietvertrag aber etwa wegen eines starren Fristenplans unwirksam, muss die Wohnung nur besenrein übergeben werden. Hat der Mieter allerdings schon die Wände gestrichen, bevor er merkt, dass er dies gar nicht muss, kann er die aufgewendeten Renovierungskosten innerhalb der Verjährungsfrist vom Vermieter erstattet verlangen. Ebenso kann er einen an den Vermieter bezahlten Abgeltungsbetrag für nicht durchgeführte Schönheitsreparaturen zurückverlangen. Aber eben nur, wenn er schnell genug klagt.

Vor wenigen Tagen hat der Bundesgerichtshof (BGH) klargestellt, dass derartige Ansprüche des Mieters der kurzen Verjährung des § 548 Abs. 2 BGB von sechs Monaten nach der Beendigung des Mietverhältnisses unterliegen (Aktenzeichen: VIII ZR 12/12, Urteil vom 20. Juni 2012). Das vollständige Urteil ist in der Urteilsdatenbank von Mein-Nachbarrecht.de nachzulesen: http://mein-nachbarrecht.de/urteilsdatenbank/377-urteil-bgh-viii-zr-1212

TIPP FÜR MIETER
Wenn Sie unsicher sind, ob die Schönheitsreparaturklausel in ihrem Mietvertrag wirksam ist, sollten Sie vor Durchführung von Schönheitsreparaturen bzw. vor Zahlung eines Abgeltungsbetrags die Klausel von einem Anwalt prüfen lassen. So vermeiden Sie später aufwändig und kostenintensiv zurückfordern zu müssen. Ein spezialisierter Anwalt wird innerhalb weniger Minuten Klarheit schaffen können.

TIPP FÜR VERMIETER
Die rechtliche Ausgestaltung von Schönheitsreparaturklauseln sollte im Hinblick auf die mannigfache Rechtsprechung regelmäßig geprüft werden. Die Kosten der juristischen Prüfung betragen in der Regel nur einen Bruchteil der Kosten, die durch eine unwirksame Schönheitsreparaturklausel entstehen können.

 

Über Mein-Nachbarrecht.de

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Mein-Nachbarrecht.de / 26.7.2012

 

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Der Gartenteichbesitzer muss mit hohen Schadensersatzforderungen rechnen, wenn er diese verletzt. Und dem Opfer muss unter Umständen Schmerzensgeld bezahlt werden. Bei schweren Unfällen wird in der Regel ein Strafverfahren gegen den Grundstückseigentümer eingeleitet. Deswegen empfiehlt es sich, den Teich zumindest so abzusichern, dass Dritte nicht einfach Zutritt haben. Das Grundstück oder der Teich sollten daher richtig eingezäunt sein. Auch ein auf oder knapp unter der Wasseroberfläche angebrachtes Gitter hilft Leben retten.