Abfallbeseitigungsgebühren: Hauseigentümer haftet für Nichtzahlung durch seine Mieter
Zahlen die Mieter einer Wohnung die fälligen Abfallbeseitigungsgebühren nicht, so ist die Behörde berechtigt, nachträglich die ausstehenden Gebühren vom Hauseigentümer zu fordern. Das hat das Verwaltungsgericht Neustadt entschieden. Der Kläger…