Brandruine: Eigentümer muss Tennishalle auf eigene Kosten beseitigen
Der Grundstückseigentümer einer durch einen Großbrand zerstörten Sporthalle muss die Ruine auf eigene Kosten beseitigen. Das Verwaltungsgericht Minden hat eine Klage gegen eine entsprechende Bauordnungsverfügung der Stadt Bielefeld abgewiesen. Der…