Grunderwerbsteuergesetz: Grunderwerbsteuer ist sofort abziehbarer Aufwand
Die wegen Änderung des Gesellschafterbestands nach § 1 Abs. 2a GrEStG entstandene Grunderwerbsteuer stellt keine Anschaffungsnebenkosten der betroffenen Grundstücke, sondern sofort abziehbaren Aufwand dar. So hat das Finanzgericht Münster geurteilt.…