Architekt: Besondere Sorgfaltspflichten bei Ausführungen nach Fremdangaben
Die Sorgfaltspflichten des Architekten sind insbesondere dann verschärft, wenn die Ausführungen des Bauwerks nicht nach seinen eigenen Angaben, sondern nach denen eines Dritten erfolgt. Diese Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Rostock…