Dachgeschosswohnung ohne Baugenehmigung verkauft: Arglistige Täuschung muss beweisbar sein
Wird eine Eigentumswohnung verkauft, für die es überhaupt keine Baugenehmigung gibt, ist das ein Sachmangel. Allerdings gerechtfertigt das Verschweigen dieses Mangels nicht automatisch den Vorwurf der arglistigen Täuschung. Zumindest nicht…