Rechtswidrige Schnittmaßnahmen an Straßenbäumen: Verursacher muss Schadensersatz leisten
Wer unerlaubt fremde Bäume beschneidet und sie dabei schädigt, haftet auf Schadensersatz. Das hat das Brandenburgische Oberlandesgericht entschieden.Eine Agrargesellschaft bewirtschaftete Felder, die neben einer Bundesstraße bei Beeskow-Ragow im Landkreis Oder-Spree…