Ärger um Aushang: Beleidigende Schreiben dürfen nicht öffentlich gemacht werden
Auch zur Wahrnehmung berechtigter Interessen dürfen keine Schreiben mit beleidigendem Inhalt öffentlich zugänglich gemacht werden. Das hat das Amtsgericht München rechtskräftig geurteilt. Zwischen zwei Eigentümern einer Wohnungseigentumsgemeinschaft in München kam…