Aus für Bierbikes: Alkohol passt nicht in den Straßenverkehr
Sogenannten Bierbikes dürfen nicht mehr auf öffentlichen Straßen fahren. Die Partybikes erfüllen nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts nicht den straßenrechtlichen Gemeingebrauch. Sie stellen vielmehr eine erlaubnispflichtige Sondernutzung dar, da sie…