Verkehrssicherungspflicht des Vermieters: Keine Blumenkästen an der Balkonaußenseite
Ein Vermieter hat als Grundstückseigentümer dafür Sorge zu tragen, dass etwa an seinem Haus abgestellte Fahrzeuge nicht durch herabfallende Balkonkästen oder -töpfe beschädigt werden. Deshalb kann er von den Hausbewohnern…