Kein Vorsatz nachweisbar: Versender eines als Paketbombe verdächtigten „Scherzpakets“ muss Polizeieinsatz nicht bezahlen

Der Versender eines "Scherzpakets", das im Mai 2011 von der Landespolizei als Paketbombe verdächtigt wurde, muss den Polizeieinsatz nicht bezahlen, weil er ihn glaubhaft für nicht möglich gehalten hat. Denn…

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