Grundstück mit Bodenschatz: Veräußerung unterliegt der Einkommensteuerpflicht
Der Teil eines Gewinns aus der Veräußerung eines forstwirtschaftlichen Betriebs, der auf einen Bodenschatz (hier: Kalkvorkommen) entfällt, ist einkommensteuerpflichtig. Der Bodenschatz bilde kein selbständiges Wirtschaftsgut, sondern sei Teil des zugehörigen…