Erbrecht: Erben dürfen Grundbuch einsehen

  Eine Erbberechtiger hat Anspruch darauf, zur Feststellung möglicher Pflichtteilsergänzungsansprüche das Grundbuch einzusehen. Diese Klarstellung traf das Oberlandesgericht (OLG) München im Fall einer Erbin. Diese hatte beim Grundbuchamt die Erteilung…

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