Kein Antragsrecht: Naturschutzverein kann das Fällen von Bäumen nicht stoppen
Eine Naturschutzvereinigung ist nicht befugt, die Unterlassung des Fällens von Bäumen einzuklagen. Sie kann sich nicht auf das grundsätzlich geltende Verbot im Bundesnaturschutzgesetz, in der Vegetationsperiode vom 1. März bis…