Betriebskosten: Vermieter dürfen Sach- und Arbeitsleistungen nach fiktiven Kosten abrechnen
Vermieter können die von ihrem Personal erbrachten Hausmeister- und Gartenpflegearbeiten nach den fiktiven Kosten abrechnen, die bei Erbringung der Leistungen durch Dritte entstanden wären. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Der…