Schädigung eines Dritten beim Fliesen-Abschlagen: Kein Versicherungsschutz durch Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung

Verletzt ein Grundstückseigentümer einen Dritten beim Abschlagen von Fliesen, fällt dies nicht unter die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. Hierauf wies das Oberlandesgericht Hamm hin.     Gefahren, welche sich unabhängig von…

WeiterlesenSchädigung eines Dritten beim Fliesen-Abschlagen: Kein Versicherungsschutz durch Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung