Übernahme von Erwerbsnebenkosten durch den Veräußerer: Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer gemindert

Hat sich der Verkäufer eines Grundstücks dazu verpflichtet, dem Erwerber die Erwerbsnebenkosten zu erstatten, mindert der (erworbene) Erstattungsanspruch die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden. Im Streitfall…

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