Energieversorger müssen Abschläge nach tatsächlichem Verbrauch bemessen und Guthaben unverzüglich erstatten

Künftige Abschlagszahlungen für die Lieferung von Strom oder Gas müssen Energieunternehmen entsprechend dem tatsächlichen Verbrauch des Kunden während der letzten Abrechnungsperiode berechnen. Das hat das Landgericht Düsseldorf entschieden. Die Richter…

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