Schädigung eines Dritten beim Fliesen-Abschlagen: Kein Versicherungsschutz durch Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
Verletzt ein Grundstückseigentümer einen Dritten beim Abschlagen von Fliesen, fällt dies nicht unter die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. Hierauf wies das Oberlandesgericht Hamm hin. Gefahren, welche sich unabhängig von…