Keine Rechtsmissbräuchlichkeit: Kündigung wegen eines bei Mietvertragsabschlusses noch nicht absehbaren Eigenbedarfs
Die Kündigung wegen Eigenbedarfs ist nur dann rechtsmissbräuchlich, wenn der Vermieter bei Abschluss des Mietvertrages beabsichtigt oder zumindest erwägt, die Wohnung alsbald selbst zu nutzen oder sie einem Angehörigen seiner…