Abzugsfähigkeit Werbungskosten: Vermietungsbemühungen müssen ernsthaft und nachhaltig sein

Aufwendungen für langjährig leerstehende Wohnimmobilien sind bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung nur als Werbungskosten abziehbar, wenn eine ernsthafte und nachhaltige Vermietungsbemühung vorliegt. Diesen Grundsatz hat der Bundesfinanzhof (BFH)…

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