Feuchtigkeitsschäden: Mieter hat keinen Anspruch auf Messergebnis
Dem Mieter steht weder ein Herausgabe- noch ein Auskunftsanspruch über die Ergebnisse einer vom Vermieter auf seine Kosten wegen Schimmelbefalls in der Mietwohnung durchgeführten Klimamessung zu. Hierauf wies das Amtsgericht…