Altbauwohnung: Mangelhafter Tritt- und Luftschallschutz rechtfertigt keine Mietminderung
Eine Mietwohnung in einem älteren Gebäude weist in schallschutztechnischer Hinsicht keinen Mangel auf, wenn der Tritt- und der Luftschallschutz nur den zur Errichtungzeit des Gebäudes geltenden DIN-Normen entsprechen. Das hat…