Nachfragen nötig: Verkäufer muss nur über extrem problematische Nachbarn aufklären

Laute NachbarnDer Verkäufer einer Immobilie muss vor Vertragsschluss von sich aus auf gravierende versteckte Mängel hinweisen. Über problematische Nachbarn muss er jedoch nur aufklären, wenn sich diese extrem nachbarfeindlich und schikanös verhalten oder Kaufinteressenten ausdrücklich nachfragen.

Auf ein entsprechendes Urteil des Landgerichts München I weist die Wüstenrot Bausparkasse, ein Unternehmen des Vorsorge-Spezialisten Wüstenrot & Württembergische, hin.

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