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Moorstandort

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Moorstandort: Bundesnaturschutzgesetz verbietet keinen Grünlandumbruch

  • Beitrag veröffentlicht:September 8, 2016

Ein Grünlandumbruch, also das Umpflügen und Vorbereiten von Grünland zur Ackernutzung, auf Moorstandorten nicht schon nach § 5 Abs. 2 Nr. 5 BNatSchG verboten ist. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in…

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