Anliegerrecht: Mülltonnen dürfen nicht dauerhaft auf der Straße stehen
Das dauerhafte Abstellen von Müllbehältnissen auf einer Straße sei nicht vom Anliegerrecht eines Grundeigentümers umfasst und unterliegt nach den straßenrechtlichen Vorschriften der Genehmigungspflicht. Das hat das Verwaltungsgericht Koblenz in einem…