Schmale Zufahrt: Versteckt liegender Parkplatz gehört nicht zum öffentlichen Verkehrsraum
Ein über eine schmale Zufahrt erreichbarer Parkplatz für ein versteckt liegendes, als solches nicht beworbenes Bordell muss kein öffentlicher Verkehrsraum sein. Das hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden. Der verhandelte Fall:…