Wellenförmige Schwimmbadrutsche: Betreiber muss nicht vor Gefahr des unwillentlichen Abhebens warnen
Eine wellenförmige Schwimmbadrutsche muss mit deutlichen Hinweisen zur richtigen Rutschhaltung beschildert werden, wenn die richtige Rutschhaltung zur Vermeidung von Unfall- und Verletzungsrisiken geboten ist. Das hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.…