Versicherungsschwindel: Abgabe wahrheitswidriger Schadensberichte befreit von Leistungspflicht
Bei arglistiger Täuschung des Haftpflichtversicherers über den Schadenshergang besteht kein Versicherungsschutz. Dies hat das Oberlandesgericht Karlsruhe im Falle einer Jagdhaftpflichtversicherung erneut bestätigt. Der Kläger meldete seinem Haftpflichtversicherer einen Schadensvorfall und…