Schlussrechnung: Auch nach zwei Monaten sind Einwendungen noch möglich
Auch wenn die VOB/B eine Prüfung der Schlussrechnung innerhalb von zwei Monaten vorsieht, ist der Bauherr mit Einwendungen nach Ablauf dieser Zeit nicht ausgeschlossen. Hierauf machte das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz…